Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Vertrag zwischen der Hebamme Patricia Glück, nachfolgend nur Hebamme

genannt und der Kursteilnehmerin/ Leistungsempfängerin gelten die nachfolgenden

allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Anderes bestimmt ist.

Ausgenommen von diesen AGB sind die Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitung,

die Stillberatung, die Trageberatung und die Behandlung nach TCM, für die ein

gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen wird.

Vertragsschluss

Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen erfolgt über das myMiya-Anmeldeportal. Der Vertrag zwischen der

Hebamme und Leistungsempfängerin kommt mit der Bestätigung der AGB zustande. Dadurch werden von beiden

Seiten die AGB akzeptiert.

Die Kursplätze werden nach der Verfügbarkeit auf der Anmeldeseite angezeigt und nach erfolgreicher Anmeldung

im Normalfall automatisch bestätigt.

Sollten Sie aufgrund eines technischen Problems oder durch die Angabe einer nicht korrekten E-Mail-Adresse

keine Bestätigung erhalten haben, fragen Sie auf jeden Fall bei der Hebamme nach, ob Ihre Anmeldung erfolgreich

war. Des Weiteren sollte eine Überprüfung Ihres Spam-Ordners erfolgen.

Warteliste

Sofern der Kurs ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit sich auf dem myMiya-Anmeldeportal auf die Warteliste

setzen zu lassen. Das Nachrücken erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Aufgrund von krankheitsbedingten

Ausfällen kann auch das Nachrücken kurzfristig erfolgen. Die Benachrichtigung erfolgt an die angegebene E-Mail-

Adresse.

Sollte kein Interesse mehr an der Kursteilnahme bestehen, bitte ich Sie um eine Abmeldung von der Warteliste,

um anderen InteressentenInnen die Teilnahme zu ermöglichen.

Inhalt und Durchführung des vereinbartem Kurses

Der Inhalt und die Durchführung richtet sich nach dem jeweiligen Kursprogramm bzw. der Zertifizierung durch die

Zentrale Prüfstelle Prävention. Die Hebamme behält sich vor, in zumutbaren und die Interessen der

KursteilnehmerInnen nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Kursinhalte ohne deren

Zustimmung an die Bedürfnisse des Kurses anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel der

Räumlichkeiten, Vertretung durch eine Kollegin sowie die Absage von Kursen.

Die Hebamme behält sich vor, bei Unterschreiten der MindestteilnehmerInnenzahl von 3 TeilnehmerInnen bzw.

Paaren den Kurs bis zu 3 Tagen vor Beginn abzusagen. Eine Haftung für eventuelle Schäden, die aus dieser Absage

resultieren könnten, wird ausgeschlossen.

Abrechnung der Leistungen

Der von der Hebamme angebotene „Geburtsvorbereitungskurs für Paare“ in der Gruppe (max. 14 Stunden) wird

von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich übernommen, jedoch nur einmalig pro Schwangerschaft. Die

Kursstunden, bei denen die Kursteilnehmerin anwesend war, werden nach der jeweils gültigen

Vergütungsvereinbarung gemäß § 134a Abs.1 SGB V mit der gesetzlichen Krankenkasse der Schwangeren direkt

abgerechnet.

Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig

davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat, es sei denn diese legt ein ärztliches

Attest vor. Diese Kursstunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die jeweilige

Privatgebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin

während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Privatversicherte zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Diese richten sich nach aktuell gültigen

Fassung der Hebammen-Privatgebührenordnung (Privat-GebO) deren Grundlage für die Abrechnung und die

Gebühren der Hebamme sich aus dem 1,8-fachen Satz des jeweils gültigen Hebammenhilfevertrag ergibt. Die

Rechnung der Hebamme ist innerhalb der vereinbarten Frist (21 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der

Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben

den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

Bei der Kursgebühr für den/die Partner/in handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, die zu leisten ist,

unabhängig davon ob alle Kursstunden in Anspruch genommen werden. Diese stellt die Hebamme vor Kursbeginn in Rechnung

und ist innerhalb der vereinbarten Frist (10 Tage) zu bezahlen. Gleiches gilt für die Selbstzahlerkurse

„Babymassage“ und „Geschwisterkurs“. Diese werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse

erstattet.

Die von der Hebamme angebotenen Präventionskurse sind zunächst nach Rechnungsstellung innerhalb der

vereinbarten Frist (10 Tage) an die Hebamme vor Kursbeginn zu bezahlen und können bei 80%iger Teilnahme der

Kurseinheiten nach Abschluss des Kurses bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Die

Kursteilnehmerin kann sich bei ihrer Krankenkasse über die maximale Höhe der jeweiligen Erstattung erkundigen.

Kündigung

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich bei der Hebamme einzureichen.

Danach wird die gesamte Kursgebühr fällig. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus

wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, wenn er in der Person des anderen liegt. Die

Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen und aus schwerwiegenden Gründen z.B.

Unwetter, Versorgungsausfall, Epidemie, staatliche Anordnung sowie eigene Krankheit oder Quarantäne, den Kurs

online abzuhalten. Bei der Umwandlung entstehen der Kursteilnehmerin und dem/der Partner/in keine weiteren

Kosten.

Gesundheitliche Teilnahmevorraussetzungen

Gegen die Teilnahme am Kurs gibt es keine ärztlichen Bedenken. Bei Ungewissheiten wird die Kursteilnehmerin

vor Teilnahmebeginn den behandelnden Arzt konsultieren. Vor jeder Veranstaltung muss die Hebamme über

gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die entsprechende

Kursteilnehmerin bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen

ist die Hebamme berechtigt, die betreffende Kursteilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen.

Bei akuten, infektiösen Erkrankungen (Husten, Schnupfen oä) kann eine Teilnahme mit FFP2 Maske nach

Rücksprache erfolgen, kranke Kinder können jedoch nicht mit zum Kurs gebracht werden.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung. Für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung

übernommen. Der Haftungsausschluss gilt auch für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld.

Datenschutz

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung

notwendigen medizinischen Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ ungeborenen) Kinder

erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der

jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger, AbrechnungssoBware) übermiKelt.

Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der

Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird.

Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu

diesen Zwecken einverstanden und bestätigt die Richtigkeit der Angaben.

Sonstige Regelungen

Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen Kinder nur zu solchen Kursen mitgebracht werden, bei denen es in

der Kursbeschreibung explizit erlaubt werden. Die Aufsichtspflicht über diese Kinder obliegt zu jeder Zeit der

Erziehungsberechtigten.

Das Fotografieren anderer KursteilnehmerInnen oder der Hebamme ist nur mit deren ausdrücklichen

Einverständnis erlaubt. Das Einstellen von im Kurs entstandenen Fotos oder Videos in soziale Netzwerke durch

KursteilnehmerInnen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen

Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die

der unwirksamen am nächsten kommt.

Die Hebamme behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.


Stand: Juni 2026